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KUT80 - das Karnische Ungetüm

UNSERE AGBs

Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB) des

Karnischen Ungetüms (KUT80) 2023

1 – Geltungsbereich, Teilnehmerinformation

(a) Das „Karnische Ungetüm“ (KUT80) ist eine Laufveranstaltung, welche am Samstag, den 26.08.2023 entlang des Karnischen Höhenwegs (KHW 403) von Sillian bis Kötschach-Mauthen stattfindet. Veranstalter des Karnischen Ungetüms ist der Verein „Live Six“, Obmann Leopold Durchner, Mauthen 13 – 9640 Kötschach-Mauthen. Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an der Laufveranstaltung teilnehmen. Als Gerichtsstand gilt Klagenfurt.

(b) Die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und den TeilnehmerInnen des Karnischen Ungetüms. Sie werden laufend angepasst und sind jeweils in der Fassung gültig, die vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin zum Zeitpunkt der Anmeldung akzeptiert wurde. Änderungen der AGB werden auf der Website www.kut80.at bekanntgegeben und sind ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe gültig.

(c) Erklärungen von Seiten eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin an den Veranstalter sind nur dann gültig, wenn sie in Schriftform (Post: Verein Live Six, Mauthen 13 – 9640 Kötschach-Mauthen oder E-Mail: info@kut80.at) an den Veranstalter gerichtet werden.

2 – Anmeldung, Zahlungskonditionen & Rückerstattung, Zeitmessung

(a) Für Rückfragen in Zusammenhang mit der Anmeldung und/oder Abrechnung steht Ihnen das Team der Veranstaltung unter info@kut80.at gerne zur Verfügung.

 (b) ONLINE-ANMELDUNG: Die Anmeldung für das Karnische Ungetüm ist über die Website www.kut80.at bzw. https://time2win.at/event/370 möglich.

(c) NACHNENNUNGEN sind am Freitag, den 25.08.2023 bis 12:00 Uhr direkt im Zielgelände Festzelt Waldbad Mauthen im Veranstaltungsbüro möglich. Bei Nachnennungen erhöht sich die Nenngebühr um EUR 25,-. Die Nenngebühr ist in Bar vor Ort zu bezahlen.

(d) SONSTIGE ANMELDUNGEN per Post, E-Mail oder telefonisch können wir leider nicht annehmen.

(e) Die BEZAHLUNG DER NENNGEBÜHR per ONLINE ANMELDUNG erfolgt über die Plattform www.time2win.at. Der Anmeldeschluss für die Online-Anmeldung wird gesondert bekanntgegeben.

Wenn ein angemeldeter Teilnehmer / eine angemeldete Teilnehmerin, egal aus welchem Grund, nicht zum Start antritt, so besitzt er / sie keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.

(f) Bei Anmeldung via Internet, über www.time2win.at, erhalten alle TeilnehmerInnen unmittelbar nach erfolgter Absendung eine Anmeldebestätigung. Die Auflistung eines Teilnehmernamens in der offiziellen Starterliste gilt als Nachweis, dass die Anmeldedaten ordnungsgemäß an den Veranstalter übermittelt wurden und die Zahlung eingegangen ist.

(g) Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises möglich. Aus ökologischen Gründen (Abfallvermeidung) ist es nicht notwendig, die Zahlungsbestätigung auszudrucken und mitzubringen. Fehlende Beträge sind im Rahmen der Startnummernausgabe bei der Kassa in bar zu bezahlen.

(h) Nach persönlicher Absprache mit dem Veranstalter können nur bis einschließlich Donnerstag, den 24.08.2023 Namensänderungen vorgenommen werden. Die Startnummern sind nach ablaufen der Onlineanmeldefrist nicht übertragbar.

(i) Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat das Recht auf einen Startplatz und auf die Teilnahme an der Veranstaltung, wenn die Anmeldung ordnungsgemäß durchgeführt und die Bezahlung des Startgeldes getätigt wurde. Nur bei vollständigem und ungerechtfertigtem Ausfall der Veranstaltung kommt eine Rückbezahlung des Startgeldes in Betracht. Dabei entsteht aber kein Rechtsanspruch auf Leistungen, welche kostenlos vom Veranstalter angekündigt wurden.

(j) Änderungen im Streckenverlauf oder im Ablauf der Veranstaltung sind von Seiten der Veranstalter jederzeit möglich, v.a. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlicher Vorschrift.

(k) Die HöchstteilnehmerInnenzahl liegt insgesamt bei 100 Personen. Die Veranstalter behalten sich vor, Anmeldungen, die darüber hinaus gehen, abzulehnen. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt, zu dem die Nenngelder beim Veranstalter einlangen, gereiht.

(l) Ohne STARTNUMMER sowie Chip ist keine Zeitmessung möglich. Alle TeilnehmerInnen erhalten bei der Startnummernausgabe eine Startnummer, welche am Oberkörper gut sichtbar getragen werden muss, und einen Chip, welcher am Fußgelenk mit einem Neoprenband vom Veranstalter befestigt werden muss.

3 – Teilnahme, Ausschluss, Disqualifikation

(a) JedeR, der oder die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist berechtigt, am Karnischen Ungetüm teilzunehmen. TeilnehmerInnen unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

(b) Es ist, grundsätzlich nicht gestattet, am Karnischen Ungetüm mit einem Sportgerät jedweder Art sowie einem sonstigen Fortbewegungsmittel teilzunehmen. Dieses Verbot beinhaltet u.a. auch Rollstühle, Rennrollstühle, Kinderwägen und Fahrräder. Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Regelung führt zur Disqualifikation des jeweiligen Teilnehmers / der jeweiligen Teilnehmerin.

(c) Informationen zu Organisation und Ablauf der Veranstaltung werden auf der Website www.kut80.at veröffentlicht. Kurzfristige Änderungen können auch am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. Etwaige Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen befugten Personals, das als solches gekennzeichnet ist, sind ausnahmslos zu befolgen. Andernfalls sind die Veranstalter befugt, Personen, die den ausdrücklichen Anweisungen des Veranstalters oder ihres Personals zuwiderhandeln, aus der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.

(d) Das Karnische Ungetüm ist eine Laufveranstaltung im alpinen Gelände und findet somit nur bei geeigneten Wetterbedingungen statt. Bei „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Hitze, Sturm, Schneefall, Gewitter etc.), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den TeilnehmerInnen.

(e) Teilnehmer müssen über persönliche Autonomie im Gebirge verfügen, die Sie befähigt, ohne Hilfe von anderer Seite, Probleme zu bewältigen, die zu dieser Art von Bewerben gehören, wie etwa: schwierige äußere Bedingungen und Wetterverhältnisse (Nacht, Wind, Kälte, Nebel, Regen etc.), die mit der Höhe zusammenhängen, körperliche und psychische Probleme, die auf Grund großer Ermüdung auftreten, Verdauungsprobleme, Muskel- und Gelenkschmerzen, kleine Verletzungen… Es ist nicht die Aufgabe des Veranstalters, Probleme der Läufer zu lösen.

(f) Hat ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin bei der Anmeldung unrichtige Daten angegeben, welche die Beurteilung seiner / ihrer sportlichen Leistung verfälschen, so ist der Veranstalter berechtigt, die jeweilige Person zu disqualifizieren. Selbes gilt für Personen, die einer Sperre durch die NADA oder durch einen anderen nationalen Sportverband unterliegen sowie für Personen, die gedopt an den Start gehen. Erfüllt ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen dieser Punkte, die zur Disqualifikation führen können, so ist die Anmeldung und damit das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und dem Veranstalter nicht rechtsgültig, da sie nicht mit den AGBs des Karnischen Ungetüms überein stimmt.

(g) Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Ablauf der Veranstaltung nicht gestört oder verzögert wird und dass keine andere Personen in irgendeiner Weise gefährdet werden. Andernfalls hat der Veranstalter und das von ihnen befugte und entsprechend gekennzeichnete Personal jederzeit die Befugnis, Personen aus der Veranstaltung auszuschließen und ggf. zu disqualifizieren. Auch das Personal von medizinischen Diensten ist unter gewissen Umständen ermächtigt, einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin die (weitere) Teilnahme am Karnischen Ungetüm zu untersagen, wenn dies beispielsweise die Gesundheit eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin gefährden würde.

(h) Es gilt den Streckenmarkierungen zu folgen, an besonders unübersichtlichen Stellen sind zusätzlich Pfeile angebracht. Die markierten Wege dürfen nicht verlassen werden.

(i) Außer bei Verletzung oder Erschöpfung darf ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin den Wettkampf nur an Verpflegungsstellen abbrechen. Die Abmeldung bei Verpflegungsstelle oder bei der Rennleitung im Zielbereich ist verpflichtend. Teilnehmer / Teilnehmerinnen, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, haben allfällige Kosten eines Sucheinsatzes selbst zu tragen.

(j) Sportlich faires Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und Streckenpersonal sowie allen anderen Personen entlang der Strecke, zB Wanderern und Zuschauern, ist Voraussetzung. Erste Hilfe: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Verletzten erste Hilfe zu leisten und den nächsten Bergrettungsposten zu informieren.  

4 – Haftungsausschluss, Versicherung

(a) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden.

(b) Bei „Höherer Gewalt“ (z.B. übermäßige Hitze, Sturm), aus Sicherheitsgründen (z.B. Terror, Sturm) oder aufgrund von behördlicher Anordnung kann die Veranstaltung jedoch ohne Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr abgesagt, vorzeitig abgebrochen oder im Ablauf verändert werden. In einem solchen Fall besteht keine Verpflichtung seitens des Veranstalters, den TeilnehmerInnen Schadenersatz zu leisten.

(c) Die TeilnehmerInnern sind selber dafür verantwortlich, vor der Teilnahme am Karnischen Ungetüm ihren Gesundheitszustand von einem Arzt / einer Ärztin überprüfen zu lassen. Für gesundheitliche Risiken der TeilnehmerInnen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Für Personen, die über keine gültige Anmeldung für das Karnische Ungetüm verfügen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

(d) Mit meiner Anmeldung zum Karnischen Ungetüm stelle ich den Veranstalter, die Organisatoren, Mitarbeiter und Helfer der Veranstaltung von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind und nicht über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind. Eingeschlossen sind hiermit sämtliche unmittelbaren Schäden, sowie sämtliche Ansprüche, die ich oder meine Rechtsnachfolger oder sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen oder im Todesfall geltend machen können.

(e) Mit meiner Anmeldung zum Karnischen Ungetüm bestätige ich, dass ärztlicherseits keine Einwendungen gegen meine Teilnahme bestehen und mein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht.

(f) Der Veranstalter schließt für die Dauer des Wettkampfes eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen seiner Verantwortung und jene seiner Mitarbeitenden.

(g) Jeder Teilnehmer und Teilnehmerin muss eine persönliche Unfallversicherung besitzen, die auch eventuelle Suchaktionen einschließt. Eine solche Versicherung kann bei jeder beliebigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Evakuierungen mit dem Helikopter sind kostenpflichtig. Die Art der Evakuierung wird vom Veranstalter bzw. von den Rettungskräften gewählt, die in erster Linie die Sicherheit des Läufers und der Läuferin in Betracht ziehen.

5 – Datenerhebung und -verwertung

(a) Mit der Anmeldung zum Karnischen Ungetüm stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass ihre bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden, um die Veranstaltung durchführen und ordnungsgemäß abwickeln zu können. Das beinhaltet gegebenenfalls auch die Weitergabe der Daten an medizinische Dienste, welche die Veranstaltung betreuen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin stimmt weiters zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten an die Firma TIME2WIN GmbH weitergegeben werden dürfen, um die Zeitnehmung sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Ergebnislisten zu ermöglichen.

(b) Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews von und mit der Teilnehmerin / dem Teilnehmer dürfen von dem Veranstalter verbreitet und veröffentlicht werden, ohne dass von Seiten des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ein Anspruch auf Vergütung entsteht.

(c) Mit der Anmeldung zum Karnischen Ungetüm stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekanntgegebenen, personenbezogenen Daten in StarterInnen- und Ergebnislisten veröffentlicht werden dürfen. Dies beinhaltet auch die mediale Verbreitung in Online-, Print-, Hörfunk- und Rundfunkmedien.

(d) Mit der Anmeldung zum Karnischen Ungetüm stimmt der Teilnehmer / die Teilnehmerin zu, dass die bei der Anmeldung bekannt gegebene E-Mail-Adresse von dem Veranstalter verwendet werden darf, um Informationen betreffend der Veranstaltung zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben.

Die detaillierten Datenschutzrichtlinien findest du https://time2win.at/privacy

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